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Aktuelles aus der Gemeinde

Abstimmungen vom 27.09.2026

Hier finden Sie die Resultate der eidg. Abstimmung vom 27.09.2026.

Hier finden Sie die Resultate der kantonalen Abstimmung vom 27.09.2026.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stimmbeteiligung.


Steuerverwaltung erneuert die Technologie der Software-Systeme

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Stelleninserat Leiterin Bau und Planung

Amsoldingen ist eine charmante Gemeinde angrenzend an Thun, mit rund 850 Einwohnerinnen und Einwohner. Umgeben von grüner Natur und traditioneller Architektur bietet der Ort eine hohe Lebensqualität sowie eine gute Anbindung an die Städte Thun und Bern.

Im Hinblick auf die anstehenden Projekte im Bereich Hoch- und Tiefbau, der sanft wachsenden Gemeinde und zur Sicherung und Weiterentwicklung eines umfassenden Dienstleistungsangebots vor Ort, bauen wir unsere Bauverwaltung aus. Wir bieten per sofort oder nach Vereinbarung eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Kaderposition an.

Gemeinsam Spuren hinterlassen: Gestalte mit uns die Zukunft!


Informationen zur Waldbrandgefahr

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Trinkwasserqualität

WGB_TW_Qualitaet20260729


Fakultatives Referendum / Personalreglement / Teilrevision per 01.01.2026

Aufgrund der Erhöhung der Anzahl Gemeinderatsmitglieder und der Neuorganisation der Infrastrukturkommission wurde eine Anpassung von Anhang I des Personalreglements nötig.

Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt gestützt auf Art. 24 ff der Gemeindeordnung, den Beschluss darüber hiermit öffentlich bekannt:

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Personalreglements an seiner Sitzung vom 10. August 2026, gestützt auf Art. 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung, beschlossen.

Fakultatives Referendum

Die Inkraftsetzung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 21. August 2026 – 21. September 2026

Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.

Öffentliche Auflage

Das Reglement liegt während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen auf und kann hier heruntergeladen werden.

Gemeinderat Amsoldingen


Änderung Zuständigkeit Datenschutzaufsichtsstelle

In Amsoldingen übt das Rechnungsprüfungsorgan die Funktion der Datenschutzaufsichtsstelle aus. Per 1. September 2026 übernimmt der Kanton diese Aufgabe. Die Änderung hat folgende Anpassungen in den Erlassen der Gemeinde zur Folge:

  1. Gemeindeordnung / Teilrevision per 01.09.2026 nach Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz Kanton Bern

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2026 in Anlehnung an Art. 52 Abs. 3 die Aufgabe des Rechnungsprüfungsorgans nach Art. 14 der Gemeindeordnung angepasst. Die Änderung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung per 1. September 2026 in Kraft.

Die Gemeindeordnung liegt vom 21. August 2026 bis am 21. September 2026 öffentlich auf und kann hier heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit dieser Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

  1. Reglement über den Datenschutz / Teilrevision per 01.09.2026 / Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt gestützt auf Art. 24 ff der Gemeindeordnung, den Beschluss über die Teilrevision des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement über den Datenschutz

Der Gemeinderat hat die Teilrevision an seiner Sitzung vom 10. August 2026 gestützt auf Art. 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung beschlossen.

Fakultatives Referendum

Die Inkraftsetzung der Teilrevision untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 21. August 2026 – 21. September 2026

Das Reglement über den Datenschutz liegt vom 21. August 2026 – 21. September 2026 öffentlich auf und kann hier heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit dieser Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt.


Ersatz/Erweiterung Sportplatzbeleuchtung MZA / Verpflichtungskredit

Der Gemeinderat hat am 15. Juni 2026 in Anwendung von Art. 4, lit. d, Gemeindeordnung Amsoldingen folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Nachkredites in der Höhe von CHF 35‘000 (Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 70‘000) für den Ersatz und die Erweiterung der Sportplatzbeleuchtung bei der Mehrzweckanlage.

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 24 ff., Gemeindeordnung Amsoldingen) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d.h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 19. Juni 2026 – 20. Juli 2026

Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung Amsoldingen, Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen

Auflageakten

Gemeinderat Amsoldingen


Japankäfer Amsoldingen in der Pufferzone

Im Herbst 2025 hat die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern in Spiez erstmals eine kleine Population des Japankäfers nachgewiesen. Der invasive und gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden in der Landwirtschaft und in der Umwelt anrichten. Deshalb muss er gemeldet und bekämpft werden. Um die weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, erlässt der Kanton per Allgemeinverfügung ab 29. April 2026 Massnahmen im Befallsherd und in der umliegenden Pufferzone. Ziel ist, den Befall zu beseitigen und eine weitere Verschleppung des Japankäfers zu verhindern. Im Befallsherd gelten strengere Massnahmen als in der Pufferzone. Im Befallsherd ist beispielsweise der Transport von Grüngut, Kompost und Oberboden eingeschränkt. Zudem ist es im Sommer verboten, Grünflächen zu bewässern. In der Pufferzone hingegen gilt vor allem eine Einschränkung des Transportes von Grüngut.

Die Massnahmen gelten für Privatpersonen, Landschaftsgärtnereien und den Pflanzenhandel sowie für Bauherrschaften im Gebiet des Thunersee-Südufers rund um Spiez. Ebenfalls betroffen sind die Oberaargauer Gemeinden Wynau, Roggwil und Schwarzhäusern, die in der Pufferzone eines Befallsherds im Kanton Solothurn liegen.

Weitere Informationen inklusive Karte: www.be.ch/japankaefer


Personalverordnung / Teilrevision per 1. Juli 2026 / Genehmigung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Amsoldingen die Teilrevision der Personalverordnung per 1. Juli 2026 erlassen hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Personalverordnung liegt vom 1. Mai 2026 bis am 1. Juni 2026 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann hier bezogen werden.


Kantonale Wahlen vom 29.03.2026

Hier finden Sie die Resultate der Grossratswahlen.

Hier finden Sie die Resultate der Regierungsratswahlen.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Wahlbeteiligung.


Reglement über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas / Ausserkraftsetzung per 31. Juli 2025 / Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt gestützt auf Art. 24 ff der Gemeindeordnung, den Beschluss über die Ausserkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas

Aufgrund der Liberalisierung der Feuerungskontrolle ist für die Feuerungskontrolle seit dem 1. August 2025 der Kanton zuständig. Das entsprechende Reglement kann aufgehoben werden.

Fakultatives Referendum

Die Ausserkraftsetzung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 13. Februar 2026 – 16. März 2026

Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist wird die Ausserkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt gegeben. Gegen diese Ausserkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.

Öffentliche Auflage

Alle Unterlagen liegen während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen auf und können auf hier heruntergeladen werden.