In diesen Tagen verschickt
die Steuerverwaltung die Steuererklärungen für das Jahr 2025. Die
Fristen und Gebühren zum Einreichen bleiben unverändert. Für die
einkommenssteuerpflichtigen Personen sinken die Kantonssteuern. Erstmals
sind rückwirkend Einzahlungen in die Säule 3a möglich.
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