Fakultatives Referendum / Personalreglement / Teilrevision per 01.01.2026
Aufgrund der Erhöhung der Anzahl Gemeinderatsmitglieder und der Neuorganisation der Infrastrukturkommission wurde eine Anpassung von Anhang I des Personalreglements nötig.
Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt gestützt auf Art. 24 ff der Gemeindeordnung, den Beschluss darüber hiermit öffentlich bekannt:
Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Personalreglements an seiner Sitzung vom 10. August 2026, gestützt auf Art. 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung, beschlossen.
Fakultatives Referendum
Die Inkraftsetzung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 21. August 2026 – 21. September 2026
Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.
Öffentliche Auflage
Das Reglement liegt während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen auf und kann hier heruntergeladen werden.
Gemeinderat Amsoldingen