Personalverordnung / Teilrevision per 1. Juli 2026 / Genehmigung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Amsoldingen die Teilrevision der Personalverordnung per 1. Juli 2026 erlassen hat.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Personalverordnung liegt vom 1. Mai 2026 bis am 1. Juni 2026 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann hier bezogen werden.