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Organisationsverordnung / Teilrevision per 01.01.2026 / Inkraftsetzung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 die Teilrevision der Organisationsverordnung erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.