Aktuelles aus der Gemeinde

Steuerverwaltung erneuert die Technologie der Software-Systeme

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Stelleninserat Leiterin Bau und Planung

Amsoldingen ist eine charmante Gemeinde angrenzend an Thun, mit rund 850 Einwohnerinnen und Einwohner. Umgeben von grüner Natur und traditioneller Architektur bietet der Ort eine hohe Lebensqualität sowie eine gute Anbindung an die Städte Thun und Bern.

Im Hinblick auf die anstehenden Projekte im Bereich Hoch- und Tiefbau, der sanft wachsenden Gemeinde und zur Sicherung und Weiterentwicklung eines umfassenden Dienstleistungsangebots vor Ort, bauen wir unsere Bauverwaltung aus. Wir bieten per sofort oder nach Vereinbarung eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Kaderposition an.

Gemeinsam Spuren hinterlassen: Gestalte mit uns die Zukunft!

Feuerverbote im ganzen Kanton Bern aufgehoben

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Befristetes Fischereiverbot in fünf Berner Gewässern

Nach der extremen Trockenheit und Hitze im Sommer 2026 erlässt der Kanton Bern ein befristetes Fischereiverbot für die Emme, Ilfis, den Lombach, die Gürbe oberhalb der Lohnstorfbrücke und das Schwarzwasser. Die Angelfischerei ist in den betroffenen Patentstrecken vom 29. August bis und mit 30. September 2026 verboten.

Die Trockenheit hat die Lebensräume der Bachforellen und Groppen stark beeinträchtigt. Mehr als 100 000 Fische mussten vor dem Trockenfallen gerettet und umgesiedelt werden. Viele Fische haben die extremen Bedingungen nicht überlebt. In den verbliebenen Gewässerabschnitten befinden sich teilweise viele gerettete Fische auf engem Raum. Das Fischereiinspektorat will verhindern, dass diese lokal konzentrierten Bestände befischt und weiter geschwächt werden. Die Fische sollen sich mit zunehmenden Wasserständen wieder verteilen und sich in der kommenden Laichsaison fortpflanzen können. Das Verbot schafft dafür eine klare und für alle verbindliche Regelung. 

Trinkwasserqualität

WGB_TW_Qualitaet20260729

Fakultatives Referendum / Personalreglement / Teilrevision per 01.01.2026

Aufgrund der Erhöhung der Anzahl Gemeinderatsmitglieder und der Neuorganisation der Infrastrukturkommission wurde eine Anpassung von Anhang I des Personalreglements nötig.

Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt gestützt auf Art. 24 ff der Gemeindeordnung, den Beschluss darüber hiermit öffentlich bekannt:

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Personalreglements an seiner Sitzung vom 10. August 2026, gestützt auf Art. 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung, beschlossen.

Fakultatives Referendum

Die Inkraftsetzung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 21. August 2026 – 21. September 2026

Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.

Öffentliche Auflage

Das Reglement liegt während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen auf und kann hier heruntergeladen werden.

Gemeinderat Amsoldingen

Änderung Zuständigkeit Datenschutzaufsichtsstelle

In Amsoldingen übt das Rechnungsprüfungsorgan die Funktion der Datenschutzaufsichtsstelle aus. Per 1. September 2026 übernimmt der Kanton diese Aufgabe. Die Änderung hat folgende Anpassungen in den Erlassen der Gemeinde zur Folge:

  1. Gemeindeordnung / Teilrevision per 01.09.2026 nach Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz Kanton Bern

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2026 in Anlehnung an Art. 52 Abs. 3 die Aufgabe des Rechnungsprüfungsorgans nach Art. 14 der Gemeindeordnung angepasst. Die Änderung tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung per 1. September 2026 in Kraft.

Die Gemeindeordnung liegt vom 21. August 2026 bis am 21. September 2026 öffentlich auf und kann hier heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit dieser Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

  1. Reglement über den Datenschutz / Teilrevision per 01.09.2026 / Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt gestützt auf Art. 24 ff der Gemeindeordnung, den Beschluss über die Teilrevision des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement über den Datenschutz

Der Gemeinderat hat die Teilrevision an seiner Sitzung vom 10. August 2026 gestützt auf Art. 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung beschlossen.

Fakultatives Referendum

Die Inkraftsetzung der Teilrevision untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 21. August 2026 – 21. September 2026

Das Reglement über den Datenschutz liegt vom 21. August 2026 – 21. September 2026 öffentlich auf und kann hier heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit dieser Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt.

Gemeindeversammlung vom 16.06.2026 / Auflage Protokoll

Gemäss Art. 66 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2026 an seiner Sitzung vom 6. Juli 2026 genehmigt. Es liegt vom 10. Juli 2026 bis am 10. August 2026 in der öffentlich auf. Einsprachen sind innerhalb dieser Frist an den Gemeinderat Amsoldingen zu richten. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen.

Tagesschule Thierachern sucht Verstärkung

Tagesschule-Thierachern-Regio

Ersatz/Erweiterung Sportplatzbeleuchtung MZA / Verpflichtungskredit

Der Gemeinderat hat am 15. Juni 2026 in Anwendung von Art. 4, lit. d, Gemeindeordnung Amsoldingen folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Nachkredites in der Höhe von CHF 35‘000 (Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 70‘000) für den Ersatz und die Erweiterung der Sportplatzbeleuchtung bei der Mehrzweckanlage.

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 24 ff., Gemeindeordnung Amsoldingen) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d.h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 19. Juni 2026 – 20. Juli 2026

Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung Amsoldingen, Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen

Auflageakten

Gemeinderat Amsoldingen

Abstimmung vom 14.06.2026

Hier finden Sie die Resultate der eidg. Abstimmung vom 14.06.2026

Hier finden Sie die Resultate der kantonalen Abstimmung vom 14.06.2026.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stimmbeteiligung.

Tag der offenen Schulanlage Amsoldingen

Tag-der-offenen-Schulanlage-Amsoldingen

Gemeindeversammlung vom 16.06.2026 / Traktandenliste

Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Amsoldingen vom Dienstag, 16. Juni 2026, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Amsoldingen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025 / Genehmigung
  2. Sanierung Mehrzweckanlage inkl. Integration Gemeindeverwaltung, Sanierung und Erweiterung Werkhof / Nachkredit / Genehmigung
  3. Verschiedenes

Hinweise

  • Die Unterlagen liegen ab dem 5. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und können via Webseite heruntergeladen werden.
  • Das Protokoll wird an der Gemeinderatssitzung vom 6. Juli 2026 genehmigt und anschliessend ab dem 10. Juli 2026, während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufliegen bzw. via Webseite heruntergeladen werden können. Während der Auflage kann gegen seinen Wortlaut beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
  • Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Japankäfer Amsoldingen in der Pufferzone

Im Herbst 2025 hat die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern in Spiez erstmals eine kleine Population des Japankäfers nachgewiesen. Der invasive und gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden in der Landwirtschaft und in der Umwelt anrichten. Deshalb muss er gemeldet und bekämpft werden. Um die weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, erlässt der Kanton per Allgemeinverfügung ab 29. April 2026 Massnahmen im Befallsherd und in der umliegenden Pufferzone. Ziel ist, den Befall zu beseitigen und eine weitere Verschleppung des Japankäfers zu verhindern. Im Befallsherd gelten strengere Massnahmen als in der Pufferzone. Im Befallsherd ist beispielsweise der Transport von Grüngut, Kompost und Oberboden eingeschränkt. Zudem ist es im Sommer verboten, Grünflächen zu bewässern. In der Pufferzone hingegen gilt vor allem eine Einschränkung des Transportes von Grüngut.

Die Massnahmen gelten für Privatpersonen, Landschaftsgärtnereien und den Pflanzenhandel sowie für Bauherrschaften im Gebiet des Thunersee-Südufers rund um Spiez. Ebenfalls betroffen sind die Oberaargauer Gemeinden Wynau, Roggwil und Schwarzhäusern, die in der Pufferzone eines Befallsherds im Kanton Solothurn liegen.

Weitere Informationen inklusive Karte: www.be.ch/japankaefer

Personalverordnung / Teilrevision per 1. Juli 2026 / Genehmigung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Amsoldingen die Teilrevision der Personalverordnung per 1. Juli 2026 erlassen hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Personalverordnung liegt vom 1. Mai 2026 bis am 1. Juni 2026 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann hier bezogen werden.

Kantonale Wahlen vom 29.03.2026

Hier finden Sie die Resultate der Grossratswahlen.

Hier finden Sie die Resultate der Regierungsratswahlen.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Wahlbeteiligung.

Eidg. Abstimmung vom 08.03.2026

Hier finden Sie die resultate der eidg. Abstimmung vom 08.03.2026.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stimmbeteiligung.

Ständiger Stimm- und Wahlausschuss 2026 – 2029

Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2026 – 2029 folgende Personen in den ständigen Stimm- und Wahlausschuss gewählt:

  1. Brunner Monika (bisher)
  2. Lanker Klossner Barbara, (bisher)
  3. Losenegger Heinz (bisher)
  4. Losenegger Ursula (bisher)
  5. Pfaehler Rita (bisher)
  6. Wölfli Karin (bisher)
  7. Studer Nathalie (bisher)
  8. Urech Corina (bisher)
  9. Sahin Mehmet (neu)

Die Zusammensetzung des Stimmausschusses ist gemäss Art. 37 der Verordnung über die politischen Rechte bei jeder Änderung zu veröffentlichen. Die Bekanntgabe im Internet genügt.

Steuererklärungsdienst Pro Senectute Kanton Bern

Flyer-Steuererklärungsdienst

Tarifblatt-Steuererklärungsdienst

Reglement über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas / Ausserkraftsetzung per 31. Juli 2025 / Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt gestützt auf Art. 24 ff der Gemeindeordnung, den Beschluss über die Ausserkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

 

Reglement über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas

 

Aufgrund der Liberalisierung der Feuerungskontrolle ist für die Feuerungskontrolle seit dem 1. August 2025 der Kanton zuständig. Das entsprechende Reglement kann aufgehoben werden.

 

Fakultatives Referendum

Die Ausserkraftsetzung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

 

Referendumsfrist: 13. Februar 2026 – 16. März 2026

 

Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist wird die Ausserkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt gegeben. Gegen diese Ausserkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.

 

Öffentliche Auflage

Alle Unterlagen liegen während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen auf und können auf hier heruntergeladen werden.

Teilrevision Gemeindeordnung / Genehmigung und Inkraftsetzung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2025 beschlossene Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 6. Februar 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Das Ausfüllen der Steuererklärung 2025 steht an

Kanton-Bern

Organisationsverordnung / Teilrevision per 01.01.2026 / Inkraftsetzung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 die Teilrevision der Organisationsverordnung erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Gemeindeversammlung vom 09.12.2025 / Protokollauflage

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 liegt gemäss Art. 66, Abs. 1, Gemeindeordnung, vom 18. Dezember 2026 bis am 19. Januar 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einsprachen sind innerhalb dieser Frist an den Gemeinderat Amsoldingen zu richten. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Trinkwasserqualität

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Eidg. Abstimmung vom 30.11.2025

Hier finden Sie die resultate der eidg. Abstimmung vom 30.11.2025.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stimmbeteiligung.

Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2026 - 2029

Anlässlich der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Amsoldingen vom 9. Dezember 2025 finden Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 statt.

 

Gestützt auf Art. 52 der Gemeindeordnung gibt der Gemeindeschreiber den Stimmberechtigten die freiwerdenden Sitze bekannt:

 

Gemeindepräsidium

Gyger Stefan stellt sich zur Wiederwahl

 

5 Mitglieder des Gemeinderates

Pauli Fabian stellt sich zur Wiederwahl

Koch Tabea stellt sich zur Wiederwahl

Saurer Karin stellt sich zur Wiederwahl

Mester Mario stellt sich nicht zur Wiederwahl

 

Anmerkung: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 die Teilrevision der Gemeindeordnung u.a. zur Erweiterung des Gemeinderates um ein Mitglied.

 

Neben der Ersatzwahl für Mario Mester ist somit noch ein weiterer Sitz für den Gemeinderat zu besetzen.

 

4 Mitglieder der Infrastrukturkommission

Berger Michael stellt sich zur Wiederwahl

Messerli Hanspeter stellt sich zur Wiederwahl

Schorer Raymond stellt sich nicht zur Wiederwahl

Schneiter Lukas stellt sich nicht zur Wiederwahl

 

Gemäss Art. 52 der Gemeindeordnung können die Stimmberechtigten bis spätestens 30 Tage seit der ersten Publikation, also bis am 3. November 2025, beim Gemeinderat schriftlich Wahlvorschläge einreichen.

Der Wahlvorschlag ist von der vorgeschlagenen Person sowie von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Die für den Gemeinderat und die ständigen Kommissionen sich zur Wiederwahl stellenden Mitglieder gelten als gesetzt und müssen von den Stimmberechtigten nicht nochmals vorgeschlagen werden.

Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat mit dem Asudinger, der durch die Post allen Haushaltungen zugestellt wird, bekannt gegeben. Von diesem Zeitpunkt an liegen die Wahlvorschläge in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Wenn für den Gemeinderat und die Infrastrukturkommission weniger Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Liegen weniger oder gleich viel gültige Vorschläge wie zu besetzende Sitze vor, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehr Vorschläge vor als Sitze zu vergeben sind, finden geheime Wahlen an der Gemeindeversammlung statt.

Formulare Wahlvorschläge:

Kantonale und eidgenössische Abstimmungen vom 28.09.2025 / Ergebnisse Amsoldingen

Hier finden Sie die Ergebnisse für die kantonale Abstimmung.
Hier finden Sie die Ergebnisse für die eidgenössische Abstimmungen.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stimmbeteiligung.

Ausschreibung Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun

Der Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun stellt im Jahr 2025 maximal 6'000 Franken zur Unterstützung verschiedenster kultureller Vorhaben zur Verfügung. Ab sofort und bis 12. Oktober können sich Interessierte bewerben.

Ausschreibung-Gemeindeverband-Kulturfoerderung-Region-Thun-2025.pdf