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Garage zu vermieten

Ab sofort vermieten wir an der Dorfstrasse 35 (Gemeindehaus) eine Garage.
Masse:
Höhe Einfahrt: 2.30m
Breite Einfahrt. 2.00m
Länge: 4.80m
Breite innen: 2.50m
Höhe innen: 3.50m

Mietzins monatlich CHF 90.00

Anfragen richten Sie bitte an Andreas Bösch, Gemeindeschreiber, unter 033 341 80 24 oder a.boesch@amsoldingen.ch.

Aussenansicht
Innenansicht

Gemeindeversammlung vom 11.12.2024 / Protokollauflage

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 liegt gemäss Art. 66, Abs. 1, Gemeindeordnung, vom 20. Dezember 2024 bis am 20. Januar 2025 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einsprachen sind innerhalb dieser Frist an den Gemeinderat Amsoldingen zu richten. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Mitteilung an die persönlich Beitragspflichtigen / Änderungen per 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 ergeben sich diverse Änderungen für Beitragspflichtige.

Trinkwasserqualität

WGB_TW_Qualitaet-2024_11_05.pdf

Abstimmungsergebnisse vom 24.11.2024

Hier finden Sie die Abstimmungsergebnisse der eidgenössischen Abstimmung vom 24. November 2024.

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stimmbeteiligung.

Gemeinderat Amsoldingen

Sicherheitsholzerei Steghalten / Vollsperrung 13.01.-21.01.2025

Vom 13. Januar 2025 - 21. Januar 2025 erfolgen Sicherheitsholzungen im Abschnitt Steghalten der Kantonsstrasse Allmendingen - Amsoldingen. Während dieser Zeit ist die Strasse gesperrt.
Der ÖV, Velofahrende und Blaulichtfahrzeuge können via Panzerpiste verkehren, für den übrigen Verkehr wird eine entsprechende Umleitung via Thierachern signalisiert.
Die Publikation erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den Kanton.

Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement / Anpassung einmalige An-schlussgebühren per 01.01.2025

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) gibt der Gemeinderat die Änderung des folgenden Erlasses bekannt:

Artikel 1 Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 1 Abs. 3 des Gebührenreglements zum Abwasserentsorgungsreglements die Anpassung der einmaligen Anschlussgebühren an den Baupreisindex Espace Mittelland per 1. Januar 2025 vorgenommen:

Neu beträgt die Anschlussgebühr pro BW CHF 125.00 (vorher CHF 100.00). Diejenige für die Einleitung von Regenabwasser CHF 1.25 (vorher CHF 1.00) pro m2 entwässerte Fläche.

Die Änderung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab der ersten Publikation (14. November 2024) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun geführt werden.

Gemeinderat Amsoldingen

Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement / Anpassung einmalige An-schlussgebühren per 01.01.2025

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) gibt der Gemeinderat die Änderung des folgenden Erlasses bekannt:

Artikel 1 Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 3 des Gebührenreglements zum Wasserversorgungsreglements die Anpassung der einmaligen Anschlussgebühren an den Baupreisindex Espace Mittelland per 1. Januar 2025 vorgenommen:

Pro BW beträgt diese neu CHF 125.00 (vorher CHF 100.00)

und

pro m3 uR

für die ersten 1'000 m3 uR neu CHF 5.00 (vorher CHF 4.00)

für die weiteren 2'000 m3 uR neu CHF 1.25 (vorher 1.00)

für jeden weiteren m3 uR neu CHF 0.60 (vorher CHF 0.50)

Die Änderung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab der ersten Publikation (14. November 2024) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun geführt werden.

Gemeinderat Amsoldingen

Gemeindeversammlung vom 11.12.2024 / Publikation Traktanden

Mittwoch, 11. Dezember 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Amsoldingen

Traktanden

  1. Jungbürgerehrung 2024
  2. Finanzplan 2025 – 2029 / Information
  3. Budget und Steueranlage 2025 / Genehmigung
  4. Reglement betreffend die Aufgabenübertragung im Bereich Feuerwehr / Genehmigung
  5. Reglement über die Mehrwertabgabe / Totalrevision / Genehmigung
  6. Begräbnisreglement / Teilrevision Art. 8, Art. 30, 34, Anhang 1 Ziffer 1 bst. e und Ziffer 3 / Genehmigung
  7. Verschiedenes

Auflageakten zum Traktandum 6:

Hinweise
- Die Unterlagen liegen ab dem 8. November 2024 in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
- Das Protokoll wird spätestens sieben Arbeitstage nach der Versammlung, das heisst ab dem 20. Dezember 2024, während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann gegen seinen Wortlaut beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
- Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Ab Montag, 5. August 2024 gelten neu folgende Öffnungszeiten:

Montag          13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Dienstag        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag           ganzer Tag geschlossen

Für Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich gerne vorgängig melden.

Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung

Gemeindeversammlung vom 19.06.2024 / Informationsveranstaltung Zukunftsplanung

Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Amsoldingen

Traktanden
1. Jahresrechnung 2023 / Genehmigung
2. Regionales Kompetenzzentrum (RKZ) Spiez / Austritt aus dem Gemeindeverband per 31.12.2026 aufgrund Anschluss an die Zivilschutzorganisation (ZSO) Thun plus / Beschluss
3. Verpflichtungskredite Zukunftsplanung Areal Schulhaus, Mehrzweckanlage und Gemeindeverwaltung*:
Variante 1: Verpflichtungskredit Sanierung Mehrzweckanlage inkl. Erweiterung Schulnutzung und Sanierung und Erweiterung Werkhof (ohne Integration Gemeindeverwaltung) / Beschluss
Auflageakten:
Pläne Variante 1_Etappe 1
Pläne Variante 1_Etappe 2
Bericht Variante 1
Zustandsanalyse Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro MZA (gilt auch für Variante 2)

Variante 2: Verpflichtungskredit Sanierung Mehrzweckanlage inkl. Integration Gemeindeverwaltung, Sanierung und Erweiterung Werkhof, Verpflichtungskredit Erweiterung Kindergartengebäude / Beschluss
Pläne Variante 2
Bericht Variante 2
Zustandsanalyse Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro KIGA

Am Mittwoch, 5. Juni 2024 um 20.00 Uhr findet findet eine Informationsveranstaltung in der Mehrzweckanlage statt.

4. Verschiedenes

*Der Gemeinderat hat sich zu Handen der Gemeindeversammlung für die Umsetzung der Variante 2 entschieden. Es ist ihm jedoch ein Anliegen, dass die Bevölkerung über beide Varianten diskutieren und entscheiden kann. Weitere Informationen können dem Asudinger entnommen werden.

Hinweise
- Die Unterlagen liegen ab dem 7. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
- Das Protokoll wird spätestens sieben Arbeitstage nach der Versammlung, das heisst ab dem 28. Juni 2024, während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann gegen seinen Wortlaut beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
- Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat